Tierhaftpflicht – Was ist der ungewollte Deckakt?
Wird die Hündin durch den ungewollten Deckakt trächtig, wird der Deckakt als Sachbeschädigung angesehen. Laut § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zählt der ungewollte Deckakt zur sogenannten Gefährdungshaftung des Tierhalters. Deckt also ein Rüde eine läufige Hündin, ohne dass dies von den Besitzern gewünscht ist, handelt es sich rein rechtlich um einen Fall von Sachbeschädigung. Folge: ...





