Greift die Haftpflicht bei Schäden im Ausland?

Die Tatsache, dass in jedem Vorsorgekonzept eine passende Haftpflichtversicherung unerlässlich ist, kann als bekannt unterstellt werden. Unklarheiten bestehen oft bezüglich des Leistungsumfangs dieser existenzsichernden Versicherung. Dazu gehört unter anderem die Frage, ob die Haftpflichtversicherung auch bei Schäden leistet, die sich im Ausland ereignet haben.

Die Haftpflichtversicherung bietet umfassenden Versicherungsschutz

Nicht viele Versicherte kennen den tatsächlichen Umfang der Leistungen dieser Versicherung. Werden an den versicherten Personenkreis, der je nach persönlicher Situation auch deutlich größer sein kann als nur der Versicherungsnehmer, Schadensersatzansprüche gestellt, prüft der Versicherer zunächst die Haftungsfrage. Um eine Entschädigung zu erhalten, muss eindeutig klar sein, dass der Versicherungsnehmer oder die mitversicherten Personen einen Schaden verursacht haben, für den sie nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch auch tatsächlich haften. Dies prüfen spezielle Juristen in der jeweiligen Fachabteilung der Versicherungsgesellschaft. Wenn dies geklärt ist, werden die berechtigten Ansprüche befriedigt und solche, die sich als unbegründet herausstellen, abgelehnt. Oft wählen Anspruchsteller den Rechtsweg in der Hoffnung, ihre Ansprüche doch noch durchsetzen zu können. In diesem Fall übernimmt die Haftpflichtversicherung auch die Kosten der gerichtlichen Auseinandersetzung im vollen Umfange. Insofern besitzt die Haftpflichtversicherung eine passive Rechtsschutzfunktion.

Besonderheiten der Versicherung und Auslandsdeckung

Damit die Haftpflichtversicherung auch tatsächlich nahtlos schützen kann, ist es von wesentlicher Bedeutung, diesen Vertrag aktuell zu halten. Der Personenkreis, der durch die Private Haftpflichtversicherung geschützt wird, besteht mindestens aus dem Versicherungsnehmer, den minderjährigen Kindern und selbstverständlich dem Ehepartner. Grundsätzlich muss die Haftpflichtversicherung immer den tatsächlichen Gegebenheiten Rechnung tragen. So brauchen Tierhalter, Haus- und Grundstücksbesitzer oder Firmeninhaber einen speziell auf ihre Lebensumstände abgestimmten Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz soll die finanziellen Risiken abdecken, die das tägliche Leben mit sich bringen kann.
Bei der Auslandsdeckung im Bereich der Privaten Haftpflichtversicherung ist es so, dass der Versicherungsschutz regelmäßig auch für Schäden eintritt, die sich im Ausland ereignen. Voraussetzung ist die Dauer des Auslandsaufenthaltes. Wer keinen Wohnsitz im Inland hat, muss den Versicherungsschutz neu gestalten. Im Zweifelsfalle hilft ein Blick auf die Versicherungsbedingungen oder eine Nachfrage bei der Fachabteilung der Gesellschaft.

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