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		<title>Haftpflichtversicherung bei Sach- und Personenschäden</title>
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		<pubDate>Wed, 07 Sep 2011 11:36:45 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Aktuelles]]></category>

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		<description><![CDATA[Es sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, dass jeder Bürger eine private Haftpflichtversicherung besitzt, die Sach- und Personenschäden abdeckt. Viele unterschätzen das Risiko, in einen Schadensfall verwickelt zu werden. Wenn dem Briefträger ein Dachziegel auf den Kopf fällt oder er im Winter bei Glatteis in der Zufahrt zum Grundstück des Hauseigentümers ausrutscht, haftet der Hauseigentümer für [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Es sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein, dass jeder Bürger eine private Haftpflichtversicherung besitzt, die Sach- und Personenschäden abdeckt. Viele unterschätzen das Risiko, in einen Schadensfall verwickelt zu werden. Wenn dem Briefträger ein Dachziegel auf den Kopf fällt oder er im Winter bei Glatteis in der Zufahrt zum Grundstück des Hauseigentümers ausrutscht, haftet der Hauseigentümer für den entstehenden Personenschaden. Oder der Radfahrer, der einen Fußgänger umfährt, muss sich seiner Verantwortung stellen. Der Lebensalltag ist voller Gefahren, die einem nicht immer bewusst sind oder deren Eintritt man nach dem Motto von sich wegschiebt, es werde schon nichts passieren und wenn etwas passiert, wird es nicht allzu schlimm sein. In diesen Fällen hilft nicht allein der <a href="http://www.billigmed.de/medikamente/verbandskasten.html" target="_blank"><span style="text-decoration: underline;">Verbandskasten</span></a> (günstig zu erhalten über <a href="http://www.billigmed.de/" target="_blank"><span style="text-decoration: underline;">billigmed.de</span></a>). Der Schädiger riskiert seine wirtschaftliche Existenz. Gerade Personenschäden können in die Hunderttausende gehen und eine lebenslange Verantwortung nach sich ziehen. Gemessen an diesen Dimensionen fällt die Prämie für eine Haftpflichtversicherung nicht ins Gewicht. Der Abschluss einer solchen Versicherung liegt auch im Interesse des Geschädigten. Bei größeren Schäden riskiert auch er seine wirtschaftliche Existenz, wenn weder er noch der Schädiger in der Lage ist, den Schaden, der aus einer lebenslangen Unfallrente oder hohen Krankenhauskosten bestehen kann, zu bezahlen.</p>
<p>Die Haftpflichtversicherung ist auch angebracht, um die eigenen Kinder zu schützen. Fliegt der berühmte Fußball in die Scheibe des Nachbarn, muss diese ersetzt und bezahlt werden. Verursacht das Kind mit dem Fahrrad einen Verkehrsunfall, kann es ab einem entsprechenden Lebensalter für den Schaden haftbar gemacht werden und ist im schlimmsten Fall zeitlebens ruiniert. Auch insoweit bedeutet es Verantwortung zu übernehmen, wenn eine Haftpflichtversicherung unterhalten wird. Der Leistungsbereich einer Haftpflichtversicherung ist aber noch viel umfassender. So werden beispielsweise auch Mietsachschäden erfasst, die der Mieter in der angemieteten Wohnung oder Ferienwohnung verursacht. Auch kann der Forderungsausfallschutz einbezogen werden, der einen selber schützt, wenn man von einem Dritten geschädigt wurde und dieser selbst weder versichert noch zahlungsfähig ist.</p>
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		<title>Tierhaftpflicht &#8211; Was ist der ungewollte Deckakt?</title>
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		<pubDate>Wed, 14 Jul 2010 09:18:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[FAQ]]></category>

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		<description><![CDATA[Wird die Hündin durch den ungewollten Deckakt trächtig, wird der Deckakt als Sachbeschädigung angesehen. Laut § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zählt der ungewollte Deckakt zur sogenannten Gefährdungshaftung des Tierhalters. Deckt also ein Rüde eine läufige Hündin, ohne dass dies von den Besitzern gewünscht ist, handelt es sich rein rechtlich um einen Fall von Sachbeschädigung. Folge: [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wird die Hündin durch den ungewollten Deckakt trächtig, wird der Deckakt als Sachbeschädigung angesehen. Laut § 833 des Bürgerlichen Gesetzbuchs zählt der ungewollte Deckakt zur sogenannten Gefährdungshaftung des Tierhalters. Deckt also ein Rüde eine läufige Hündin, ohne dass dies von den Besitzern gewünscht ist, handelt es sich rein rechtlich um einen Fall von Sachbeschädigung. </p>
<p>Folge: Der Halter des Rüden muss dem Halter der Hündin den durch die Trächtigkeit entstandenen Schaden ersetzen. Da die Gefahr des ungewollten Deckaktes aber in erster Linie von der läufigen Hündin ausgeht, obliegen dem Halter der Hündin Vorsichtsmaßnahmen und die sogenannte Schadenminderungspflicht. Dies bedeutet er muss dafür Sorge tragen, dass seine läufige Hündin nicht gedeckt wird bzw. eine Abtreibung veranlassen, falls es zur Deckung gekommen ist. Kommt er dieser Pflicht nicht nach, kann ihm ein Mitverschulden angerechnet werden und den Besitzer des Rüden von jeder Haftung freistellen.</p>
<p>Das Risiko des ungewollten Deckakts ist bei den meisten Hundehalterhaftpflichtversicherungen im Basisschutz inbegriffen. Im Leistungsfall erstattet das Versicherungsunternehmen die Kosten für die Abtreibung bzw. für den Tierarzt und für die Aufzucht der Welpen. Daher ist es wichtig, bei der Auswahl der Hundehaftpflichtversicherung darauf zu achten, dass der ungewollte Deckakt des Hundes mitversichert ist. Bei vielen Tarifen auf dem deutschen Markt ist diese Leistungserweiterung jedoch nicht enthalten. </p>
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		<title>Tierhaftpflicht &#8211; Was passiert, wenn ich einen 5-Jahresvertrag abschließe und mein Tier früher stirbt oder verkauft wird?</title>
		<link>http://www.haftpflichtversicherung.com/tierhaftpflicht-was-passiert-wenn-ich-einen-5-jahresvertrag-abschliese-und-mein-tier-fruher-stirbt-oder-verkauft-wird/</link>
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		<pubDate>Wed, 14 Jul 2010 09:17:35 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[FAQ]]></category>

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		<description><![CDATA[Die meisten Versicherer gewähren Beitragsnachlässe auf die Verträge, die eine Laufzeit von 5 oder 10 Jahren haben. Die Rabatte dafür können bis zu 25% betragen. Diesen Rabatt sollte der Versicherungsnehmer unbedingt nutzen, da es auch innerhalb der Vertragslaufzeit diverse Möglichkeiten gibt, den Vertrag rechtens zu kündigen. Das sogenannte außerordentliche Kündigungsrecht ermöglicht es dem Versicherungsnehmer, den [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Die meisten Versicherer gewähren Beitragsnachlässe auf die Verträge, die eine Laufzeit von 5 oder 10 Jahren haben. Die Rabatte dafür können bis zu 25% betragen. Diesen Rabatt sollte der Versicherungsnehmer unbedingt nutzen, da es auch innerhalb der Vertragslaufzeit diverse Möglichkeiten gibt, den Vertrag rechtens zu kündigen. </p>
<p>Das sogenannte außerordentliche Kündigungsrecht ermöglicht es dem Versicherungsnehmer, den Vertrag vorzeitig zu beenden. Dies kann geschehen, wenn:</p>
<ul>
<li>der Versicherungsgeber die Beiträge erhöht, ohne jedoch entsprechende Leistungen zu erhöhen. Ab Bekanntgabe der Beitragserhöhung hat der Versicherungsnehmer in der Regel vier Wochen Zeit, die außerordentliche Kündigung auszusprechen und den Vertrag zu kündigen.</li>
<li>ein Schadensfall eingetreten ist und die Regulierung erfolgt ist. In diesem Fall haben sowohl der Versicherungsnehmer als auch die Versicherungsgesellschaft die Möglichkeit, den Vertrag innerhalb einer Frist von 4 Wochen zu kündigen.</li>
<li>die Vertragslaufzeit länger als 5 Jahre ist, so kann der Versicherungsnehmer bereits nach Ablauf des dritten Versicherungsjahres mit einer Frist von 3 Monaten problemlos kündigen. Ebenso kann der Versicherungsnehmer dies nach Ablauf jedes weiteres Jahres tun. Eine wirkliche Vertragsbindung von 10 Jahren ist daher nicht existent.</li>
<li>wenn das versicherte Risiko weg fällt. Bei den Tierversicherungen, die eine Laufzeit von mehreren Jahren haben ist es zu dem möglich, den Vertrag zu kündigen, wenn das versicherte Tier stirbt oder verkauft wird.</li>
</ul>
<p><br/><br />
Deswegen gilt:  Ruhig den Rabatt des Versicherungsgebers als Versicherungsnehmer nutzen, diverse Kündigungsmöglichkeiten gibt es in jedem Fall.</p>
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		<title>Was ist das Fremdhüterrisiko?</title>
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		<pubDate>Wed, 14 Jul 2010 09:15:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[FAQ]]></category>

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		<description><![CDATA[Für den Fall, dass der Hund von Zeit zu Zeit in die Obhut anderer Personen gegeben wird oder von anderen Personen aus geführt wird, sollten unbedingt der Hundesitter oder der Hundeführer abgesichert sein. Grundsätzlich hat der Halter des Hundes die Aufsichtspflicht und kann daher im Schadensfall haftbar gemacht werden. Die Hundehalterhaftpflichtversicherung versichert jedoch nicht nur [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Für den Fall, dass der Hund von Zeit zu Zeit in die Obhut anderer Personen gegeben wird oder von anderen Personen aus geführt wird, sollten unbedingt der Hundesitter oder der Hundeführer abgesichert sein. Grundsätzlich hat der Halter des Hundes die Aufsichtspflicht und kann daher im Schadensfall haftbar gemacht werden. </p>
<p>Die Hundehalterhaftpflichtversicherung versichert jedoch nicht nur den Halter, sondern auch andere Personen, die den Hund beaufsichtigen. Hierzu gehören Familienmitglieder, Freunde, Bekannte und Nachbarn, die den Hund ausführen. Diese Regelung ist in den Versicherungsbedingungen enthalten. Zu beachten ist jedoch, dass in diesen Fällen der Hundeführer an die Stelle des Versicherungsnehmers, also des Halters, rückt. Sollten jetzt Schäden an der Person des Hundeführers oder dessen Kleidung entstehen, haftet die Versicherung nicht.</p>
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		<item>
		<title>Tierhaftpflicht &#8211; Haftet die Versicherung bei Schäden durch entlaufene Tiere?</title>
		<link>http://www.haftpflichtversicherung.com/tierhaftpflicht-haftet-die-versicherung-bei-schaden-durch-entlaufene-tiere/</link>
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		<pubDate>Wed, 14 Jul 2010 09:14:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[FAQ]]></category>

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		<description><![CDATA[Wer anderen einen Schaden zufügt, muss laut Gesetz auch dafür geradestehen: Der Schadenverursacher muss für sämtliche Kosten aufkommen, die dem Geschädigten entstehen &#8211; dazu zählen zum Beispiel Behandlungsgeld, Schmerzensgeld oder Aufwendungen für dauerhafte Verdienstausfälle. Das gilt auch, wenn der geliebte Vierbeiner einen Schaden anrichtet. Für den Halter der betreffenden Tiere sind derartige Ereignisse unter Umständen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer anderen einen Schaden zufügt, muss laut Gesetz auch dafür geradestehen: Der Schadenverursacher muss für sämtliche Kosten aufkommen, die dem Geschädigten entstehen &#8211; dazu zählen zum Beispiel Behandlungsgeld, Schmerzensgeld oder Aufwendungen für dauerhafte Verdienstausfälle. Das gilt auch, wenn der geliebte Vierbeiner einen Schaden anrichtet. Für den Halter der betreffenden Tiere sind derartige Ereignisse unter Umständen mit schwer wiegenden finanziellen Konsequenzen verbunden.</p>
<p>Die Tierhalterhaftpflichtversicherung schützt den Tierhalter vor Schadensansprüchen jeglicher Art, auch bei entlaufenen Tieren. Kleine Hunde können auch große Schäden anrichten. Ein kleiner Chihuahua läuft auf die Straße und das ankommende Auto bremst, gerät ins Schleudern und rammt andere Autos oder verletzt andere Menschen. Den Schaden trägt der Halter, außer der Versicherungsgeber  hat vorgesorgt. Eine hohe Deckungssumme ist hier wichtig und ausschlaggebend.</p>
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		<title>Tierhaftpflicht &#8211; Muss ich jedes Tier einzeln versichern?</title>
		<link>http://www.haftpflichtversicherung.com/tierhaftpflicht-muss-ich-jedes-tier-einzeln-versichern/</link>
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		<pubDate>Wed, 14 Jul 2010 09:13:38 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[FAQ]]></category>

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		<description><![CDATA[Jedes weitere Tier, das hinzukommt, sollte bei der Versicherung angegeben und unbedingt gemeldet werden. Kommt also ein Tier neu dazu, bitte dem Versicherer sofort melden und in der Police dokumentieren. Jedes Tier muss unter Angabe der Rasse einzeln versichert werden. Bei den meisten Versicherern erhält der Versicherungsnehmer Rabatt für Tiere einzelner Gattung, wenn mehrere Tiere [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Jedes weitere Tier, das hinzukommt, sollte bei der Versicherung angegeben und unbedingt gemeldet werden. Kommt also ein Tier neu dazu, bitte dem Versicherer sofort melden und in der Police dokumentieren. Jedes Tier muss unter Angabe der Rasse einzeln versichert werden. Bei den meisten Versicherern erhält der Versicherungsnehmer Rabatt für Tiere einzelner Gattung, wenn mehrere Tiere versichert werden. Für das zweite Tier zahlt der Halter nur noch 75 Prozent des Versicherungsbeitrags, ab dem dritten Tier sogar nur noch 50 Prozent. Die Tierhalterhaftpflicht deckt stets nur die Haftung für ein Tier ab &#8211; jeder Hund bzw. jedes Pferd etc. muss also einzeln versichert werden. Ein Versicherungsschutz der das Portemonnaie, der Herrchens entlastet, das Tier versichert und vor finanziellem Ruin bewahrt.</p>
<p>Es gibt noch eine andere, günstigere Möglichkeit, die zeitlich begrenzt ist. Wenn ein Tier hinzukommt, dann kann es maximal ein Jahr minus einen Tag beitragsfrei mitversichert werden. Es ist nämlich im Rahmen der Vorsorgeversicherung automatisch mitversichert und beitragspflichtig angemeldet wird es erst zur nächsten Beitragshauptfälligkeit in die Police aufgenommen. Also wenn der Versicherungsgeber danach fragt, ob ein weiteres Risiko hinzugekommen ist.</p>
<p>Wenn der Versicherungsnehmer eine Tierhalterhaftpflicht-Versicherung abschließt, sollte er auf Vertragsklauseln zu Pflichtverletzungen achten. Manche Versicherer schließen ihre Leistung aus, wenn der Besitzer seine Pflichten vernachlässigt, zum Beispiel wenn er den Leinenzwang ignoriert. Damit Sie auch im Fall der Fälle abgesichert sind, sollten solche Formulierungen nicht im Vertrag stehen. Die Versicherungssumme sollte bei mindestens 1,5 Millionen Euro pauschal für Personenschäden, für Sachschäden und für Vermögensschäden liegen. Für kleinere Schäden kann ein Selbstbehalt vereinbart werden. </p>
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		</item>
		<item>
		<title>Tierhaftpflicht &#8211; Zahlt die Versicherung auch bei Schäden die durch falsche Erziehung entstanden sind?</title>
		<link>http://www.haftpflichtversicherung.com/tierhaftpflicht-zahlt-die-versicherung-auch-bei-schaden-die-durch-falsche-erziehung-entstanden-sind/</link>
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		<pubDate>Wed, 14 Jul 2010 09:12:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[FAQ]]></category>

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		<description><![CDATA[Tiere sind wie kleine Kinder (und werden von vielen Besitzern auch so behandelt), sie müssen mit viel Liebe erzogen werden, Grenzen kennenlernen und Verhaltensregeln lernen. Wer seinen Hund allzu sehr verzieht, wird vielleicht nach einer Weile keine so große Freude an ihm haben, da ein Hund ein Rudeltier ist, und wenn er merkt, dass ihm [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Tiere sind wie kleine Kinder (und werden von vielen Besitzern auch so behandelt), sie müssen mit viel Liebe erzogen werden, Grenzen kennenlernen und Verhaltensregeln lernen. Wer seinen Hund allzu sehr verzieht, wird vielleicht nach einer Weile keine so große Freude an ihm haben, da ein Hund ein Rudeltier ist, und wenn er merkt, dass ihm kein Einhalt geboten wird, wird er auch über die Strenge schlagen und die Führung seines „Rudels“ (als in diesem Fall, der Familie) übernehmen. </p>
<p>Daher sollte ein Hund artgerecht gehalten und erzogen werden. Aber damit ist es noch nicht getan. Denn ein Hund handelt häufig nach seinem Instinkt. Sieht er z.B. auf der anderen Straßenseite einen anderen Hund oder irgendetwas anderes, das z.B. seinen Jagdinstinkt weckt, so wird er versuchen, sich von der Leine loszureißen und über die Straße rennen – natürlich ohne Beachtung der geltenden Verkehrsregeln – und das kann zu Unfällen mit Sach- und Personenschäden führen bzw. auch den Hund seine Gesundheit oder gar sein Leben kosten.</p>
<p>Der Halter eines Tieres ist per Gesetz verpflichtet, bei Schäden durch ein privat gehaltenes Tier Schadenersatz zu leisten, auch dann, wenn die erforderliche Sorgfalt beachtet wurde und den Halter selbst keine Schuld trifft. Die Verantwortlichkeit wird allein durch die &#8220;Tiergefahr&#8221;, das heißt durch das willkürliche Verhalten des Tieres ausgelöst. Hier gilt die Gefährdungshaftung. Die Tierhaftpflicht übernimmt die entstandenen Schäden bis zur vereinbarten Deckungssumme. </p>
<p>So ist der Halter z.B. versichert, wenn der Hund der Zuchtkatze des Nachbarn den Hals umgedreht hat, oder wenn der Hund z.B. einen Fahrradfahrer umrennt und diesem dabei das Fahrrad verbogen wird. Schäden, an die man im ersten Moment, wenn man sich ein Tier zulegt, vielleicht gar nicht denkt, die aber durchaus realistisch sind.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Tierhaftpflicht &#8211; Gilt die Haftpflichtversicherung, auch wenn jemand anders das Tier beaufsichtigt hat?</title>
		<link>http://www.haftpflichtversicherung.com/tierhaftpflicht-gilt-die-haftpflichtversicherung-auch-wenn-jemand-anders-das-tier-beaufsichtigt-hat/</link>
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		<pubDate>Wed, 14 Jul 2010 09:11:04 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[FAQ]]></category>

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		<description><![CDATA[In der Regel gilt: Wer für denjenigen, welcher ein Tier hält, die Führung der Aufsicht über das Tier durch Vertrag übernimmt, ist für den Schaden verantwortlich, den das Tier einem Dritten in der im § 833 bezeichneten Weise zufügt. Die Verantwortlichkeit tritt jedoch nicht ein, wenn er bei der Führung der Aufsicht die im Verkehr [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In der Regel gilt: Wer für denjenigen, welcher ein Tier hält, die Führung der Aufsicht über das Tier durch Vertrag übernimmt, ist für den Schaden verantwortlich, den das Tier einem Dritten in der im § 833 bezeichneten Weise zufügt. Die Verantwortlichkeit tritt jedoch nicht ein, wenn er bei der Führung der Aufsicht die im Verkehr erforderliche Sorgfalt beobachtet oder wenn der Schaden auch bei Anwendung dieser Sorgfalt entstanden sein würde. Eine Tierhalterhaftflicht übernimmt die in diesem Schadensfall entstandenen Kosten.</p>
<p>Die Tierhaftpflicht deckt solche Schäden ab, die durch Tiere verursacht worden sind. Dadurch müssen die Besitzer den Schaden nicht selbst tragen. Die Tierhalterhaftpflichtversicherung umfasst diverse Versicherungsleistungen. Leistungen, die in den Versicherungsverträgen enthalten sind, beziehen sich nicht nur auf die Haltung dieser Tiere, sondern ebenso auf die Beaufsichtigung. Mitversichert ist ebenso die Haftpflicht des jeweiligen nicht gewerbsmäßigen Tierhüters, also desjenigen, der für die Beaufsichtigung des Tieres zeitweise übernommen hat. Hierunter fällt auch, wenn eine andere Person mit z.B. dem Hund des Versicherungsnehmers spazieren geht und das Tier hierbei einen Schaden verursacht.</p>
<p>Jeder, der das Tier vorübergehend beaufsichtigt oder nutzt (Tierhüter) sofern dieser nicht gewerbsmäßig tätig ist, ist in der Tierhalterhaftpflicht abgedeckt. Die Tierhalter Haftpflicht übernimmt generell solche Schäden, die durch Tiere verursacht werden. Unabhängig davon, ob es Sach- oder Personenschäden sind. Somit stellt sie einen Schutzschild für das Vermögen des Tierhalters dar. Für Halter von Hunden und Pferden und anderen Tieren ist die Tierhalterhaftpflicht ohne Frage eine der notwendigsten und wichtigsten Versicherungen, wenn man nach einem Schadensfall die Kosten nicht aus eigener Tasche bezahlen möchte.</p>
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		<item>
		<title>Tierhaftpflicht &#8211; Gilt die Versicherung auch im Ausland?</title>
		<link>http://www.haftpflichtversicherung.com/tierhaftpflicht-gilt-die-versicherung-auch-im-ausland/</link>
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		<pubDate>Wed, 14 Jul 2010 09:09:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[FAQ]]></category>

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		<description><![CDATA[Wenn die jeweiligen Voraussetzungen vorliegen (z.B. Nachweis bestimmter Impfungen), ist es für den Hundebesitzer heutzutage verhältnismäßig einfach, den Vierbeiner bei Auslandsreisen mitzunehmen. Ein passender Versicherungsschutz darf auf Reisen für das geliebte Tier nicht fehlen. Grundsätzlich besteht Versicherungsschutz bei einer Tierhaftpflicht sowohl in Deutschland als auch weltweit bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt. Die Länge des Versicherungsschutzes im Ausland [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wenn die jeweiligen Voraussetzungen vorliegen (z.B. Nachweis bestimmter Impfungen), ist es für den Hundebesitzer heutzutage verhältnismäßig einfach, den Vierbeiner bei Auslandsreisen mitzunehmen. Ein passender Versicherungsschutz darf auf Reisen für das geliebte Tier nicht fehlen. Grundsätzlich besteht Versicherungsschutz bei einer Tierhaftpflicht sowohl in Deutschland als auch weltweit bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt. Die Länge des Versicherungsschutzes im Ausland variiert je nach Versicherungsgesellschaft und kann bis zu einem Jahr betragen. Der Versicherungsschutz, der von den Versicherungsgesellschaften angeboten wird, gilt natürlich für den gesamten deutschen Raum, wenn der Halter mit den Tieren ins Ausland reist oder einen längeren Aufenthalt mit Tieren im Ausland plant. Weltweiter Versicherungsschutz gehört meistens zum Standardpaket der Versicherungsgeber. Eine Tierhaftpflicht bietet eine bequeme Lösung für Tierhalter, die einen längeren Auslandsaufenthalt planen und ihren Liebling versichern wollen.</p>
<p>Es werden oft zwei Tarife angeboten:</p>
<ul>
<li>Der Versicherungsschutz gilt in der Bundesrepublik Deutschland. Während eines vorübergehenden Aufenthaltes von bis zu zwei Monaten besteht auch ohne besondere Vereinbarung weltweit Versicherungsschutz.</li>
<li>Eingeschlossen ist die gesetzliche Haftpflicht aus im Ausland vorkommenden Versicherungsfällen bis zu 12 Monate &#8211; soweit der inländische Wohnsitz beibehalten wird.</li>
</ul>
<p><br/><br />
Verlegt der Versicherungsnehmer jedoch seinen ersten Wohnsitz dauerhaft ins Ausland, so muss eine Tierhalterhaftpflicht in dem entsprechenden Land abgeschlossen werden, da eine in Deutschland abgeschlossene Tierhalterhaftpflicht keine Gültigkeit mehr hat. Grundsätzlich sollte aber auch der Punkt hinsichtlich der Tierhalterhaftpflicht im Ausland noch einmal in der Police überprüft werden, da auch hier die Möglichkeit besteht, abweichende Regelungen zu treffen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Tierhaftpflicht &#8211; Sind meine Haustiere über die private Haftpflichtversicherung mitversichert?</title>
		<link>http://www.haftpflichtversicherung.com/tierhaftpflicht-sind-meine-haustiere-uber-die-private-haftpflichtversicherung-mitversichert/</link>
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		<pubDate>Wed, 14 Jul 2010 09:08:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[FAQ]]></category>

		<guid isPermaLink="false">http://www.haftpflichtversicherung.com/?p=147</guid>
		<description><![CDATA[In sehr vielen deutschen Haushalten leben Menschen mit Haustieren zusammen, die ebenso schlimme Schäden anrichten können, für die der Halter persönlich haften muss. In der privaten Haftpflichtversicherung versichert sind Haustiere, solange es Kleintiere sind und für sie kein gesonderter Versicherungsschutz abgeschlossen werden muss (hierzu zählen z.B. Katzen, Hamster). Für Hunde, Pferde oder andere Nutztiere gibt [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In sehr vielen deutschen Haushalten leben Menschen mit Haustieren zusammen, die ebenso schlimme Schäden anrichten können, für die der Halter persönlich haften muss. In der privaten Haftpflichtversicherung versichert sind Haustiere, solange es Kleintiere sind und für sie kein gesonderter Versicherungsschutz abgeschlossen werden muss (hierzu zählen z.B. Katzen, Hamster). Für Hunde, Pferde oder andere Nutztiere gibt es spezielle Haftpflichtversicherungen, die über den Kleintierschutz hinausgehen.Hunde und Pferde  werden ausdrücklich aus der privaten Haftpflichtversicherung herausgenommen. </p>
<p>Die private Haftpflichtversicherung erstattet bei kleineren Haustieren, wie Kaninchen, Meerschweinchen etc. den entstandenen Schaden bis zu einer bestimmten Höhe zurück. Durch die Privathaftpflichtversicherung sind lediglich Kleintiere wie Kaninchen, Vögel oder auch Bienen abgesichert. Über die private Haftpflichtversicherung besteht für das Haftpflichtrisiko in Zusammenhang mit Tieren nur in begrenzten Rahmen Versicherungsschutz, nämlich für Reiter fremder Pferde, Halter zahmer Haustiere, Hüter fremder Hunde. Wenn der Versicherungsnehmer Haustiere hält, ohne seinen Lebensunterhalt damit zu verdienen, haftet er für Schäden, die diese Tiere anrichten. Schon allein aus dem Grund, weil er die Tiere besitzt, auch wenn ihm selber kein Verschulden vorgeworfen werden kann. </p>
<p>Die Haftung des  Versicherers ist durch die Deckungssumme begrenzt. Angeboten werden  meistens Summen von 1.000.000 bis 10.000.000 Euro. Da die Beitragsdifferenzen relativ gering sind, sollte der Versicherungsnehmer möglichst eine hohe Deckungssummen vereinbaren um nicht unterversichert zu sein. Die Höhe der Prämie hängt in der Regel von der zu versichernden Deckungssumme, sowie dem Selbstbehalt ab. Ein sehr großes Problem gibt es bei Kampfhunden. Hierfür gibt es dann spezielle Versicherungen mit sehr hohen Aufschlägen. Ein Kampfhundbesitzer muss sehr hohe Prämien zahlen. Nicht alle Versicherungsgeber wollen Kampfhunde versichern, hier muss sich der Tierhalter besonders gut informieren.</p>
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